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FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Wird ein digitales Berichtsheft überall anerkannt?
Ja, das digitale Berichtsheft wird überall anerkannt. Gemäß Paragraf 13 des Berufsbildungsgesetzes können Auszubildende die Ausbildungsnachweise handschriftlich oder digital schreiben. Festgelegt wird dies zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag.
2. Kann man während der Ausbildung vom handschriftlichen auf den digitalen Ausbildungsnachweis wechseln?
Ja, ein Wechsel zwischen der handschriftlichen und der digitalen Form ist jederzeit möglich. Der Betrieb und der Auszubildende einigen sich schriftlich auf die Änderung. Die zuständige Stelle (Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer) muss über die Änderung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Dokumentenvorlage für die Betriebe befindet sich im Ausbilder-Bereich der Berichtsheft App Metall.
3. Werden ÜBL-Bescheinigungen im Berichtsheft berücksichtigt?
ÜBL-Bescheinigungen können vom Auszubildenden als PDF-Datei oder als Foto im digitalen Berichtsheft hinterlegt werden.

4. Können die Berichte bei einem Betriebswechsel des Auszubildenden mitgenommen werden?
Ja. Das Berichtsheft ist Eigentum des Auszubildenden und kann bei einem Betriebswechsel mitgenommen werden. Der neue Betrieb muss zunächst einen Azubi-Code erwerben, den der Azubi in seinem Profil einträgt. Damit ist sein Berichtsheft mit dem neuen Betrieb verbunden.
5. Sind Fachberichte in der Berufsausbildung des Metallhandwerks verpflichtend?
Der Fachbericht sollte einen Arbeitsablauf beschreiben und Angaben machen, welche Werkzeuge und welche Materialien hierzu erforderlich sind. Der Fachbericht kann mit einer Zeichnung oder mit einer Skizze ergänzt werden, die vom Azubi selbst angefertigt wird. Fachberichte sind nicht verpflichtend in der Berufsausbildung des Metallhandwerks, sie können jedoch zwischen Unternehmen und Auszubildenden verpflichtend im Ausbildungsvertrag geregelt werden. Für andere Berufe können Fachberichte jedoch gemäß Ausbildungsverordnung grundsätzlich verpflichtend sein.
6. Wie können Berichte geschrieben werden? Handy, Tablet, PC?
Azubis können Berichte an allen mobilen Endgeräten und auch am PC schreiben. Der Versand der Berichte kann nur im Online-Modus erfolgen. Azubis können die Endgeräte jederzeit wechseln. Falls nicht auf der Handy-App geschrieben wird, können Azubis sich per Webbrowser am Tablet, Laptop oder PC auf dieser Seite registrieren und anmelden.
7. Wie werden die Berichte abgezeichnet?
In der Berichtsheft App Metall werden die Ausbildungsnachweise von den dort hinterlegten Ausbildern digital abgezeichnet. Für die Anmeldung zur Prüfung wird ein separates Formular ausgedruckt, in dem die Ausbilder bestätigen, dass sie die digitalen Nachweise kontrolliert haben. Die Auszubildenden bestätigen auf diesem Formular mit ihrer handschriftlichen Unterschrift, dass sie die Ausbildungsnachweise selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt haben. Das Formular befindet sich unter dem Menüpunkt Downloads, „Deckblatt für die Gesellenprüfung“.

8. Können vom Ausbilder abgezeichnete Berichte nachträglich noch geändert werden?
Ja, Ausbilder können Berichte nachträglich für Änderungen freigeben. Der Status wechselt dann wieder auf „in Arbeit“ und der Bericht muss erneut vom Auszubildenden eingereicht werden.
9. Können Fotos von Zeichnungen oder Werkstücken in die Berichte eingebunden werden?
In Wochenberichten sind keine Fotos vorgesehen. In Fachberichten können Fotos/Zeichnungen hochgeladen werden. Dabei können am Handy Fotos im JPG-Format hochgeladen werden, am PC können sowohl JPGs wie auch PDFs hochgeladen werden.
10. Sind Nachrichten an den Auszubildenden möglich?
Ja, die Ausbilder können ihren Azubis vor dem Abzeichnen Hinweise zu den Berichten schicken. Die Auszubildenden können dann noch Änderungen vornehmen und den Bericht nochmals einschicken.
11. Was passiert, wenn Auszubildende das Handy verlieren oder eine neues Gerät erwerben?
Die Berichte können übergangsweise am PC weitergeschrieben werden. Die App kann auf einem neuen Handy installiert werden und die Auszubildenden können sich mit den bekannten Zugangsdaten anmelden und ihre Berichte schreiben. Ein Wechsel zwischen allen Endgeräten ist jederzeit möglich.
12. Können weitere Ausbilder zugefügt werden?
Ja, im Ausbilder-Bereich können weitere Ausbilder zugefügt werden. Die hier angelegten Ausbilder können bei der Unterschrift per Dropdown ihren Namen auswählen und unterschreiben. Die Ausbilder loggen sich alle mit denselben Zugangsdaten ein.
Bei Betrieben mit mehr als 3 Ausbildern ist eine Erweiterung möglich, bei der die Ausbilder eigene Zugangsdaten erhalten. Den Ausbildern können dann die jeweiligen Auszubildenden zugeordnet werden. Freischaltung und Einweisung auf Anfrage über unser allgemeines Kontaktformular
13. Wie wird das digitale Berichtsheft an den Prüfungsausschuss übermittelt?
Das digitale Berichtsheft wird für die Anmeldung zur Prüfung im Ausbilder-Bereich als PDF-Datei entweder mit oder ohne Fachberichte erzeugt. Die Weitergabe an den Prüfungsausschuss ist wie folgt möglich:
- Durch das Senden der PDF-Datei als E-Mail.
- Durch das Mitführen eines USB-Sticks mit dem digitalen Berichtsheft zur Prüfung.
- Durch einen Online-Zugang auf der Homepage des Bundesverbandes Metall zu dem jeweiligen Berichtsheft.
- Durch das Ausdrucken der PDF-Datei.

Direkter Online-Zugang für den Prüfungsausschuss bei Vorlage der ID Nummer des Berichtsheftes der Auszubildenden:

14. Wie können Ausbilder das Berichtsheft für das folgende Ausbildungsjahr verlängern?
Die Verlängerung kann im Ausbilder-Bereich vorgenommen werden. Unter dem Menüpunkt Betriebe & Azubi finden Sie die Liste Ihrer Auszubildenden. In der letzten Spalte „Berichtsheft verlängern“ können Sie durch einen Klick auf das Sternsymbol das nächste Ausbildungsjahr bei Bedarf erwerben.

15. Was mache ich bei der Fehlermeldung „Es wurde noch kein Ausbildungsgang im Profil der Berichtsheft App ausgewählt“?
Wird dem Ausbilder diese Fehlermeldung angezeigt, muss der Azubi seine Profilangaben noch einmal überprüfen. Im Profil muss sein Ausbildungsberuf ausgewählt werden und die Termine der Ausbildungsjahre müssen überprüft werden. Speichern nicht vergessen!

16. Was mache ich bei der Fehlermeldung: „Die Angaben zum Beginn der jeweiligen Ausbildung sind nicht schlüssig“.
Wird dem Azubi diese Fehlermeldung angezeigt, überschneiden sich die Datumsangaben der Ausbildungsjahre. Die Daten kann der Azubi in seinem Profil selbst aktualisieren.

17. Was mache ich wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Auf unserer Login-Seite kannst Du bei Bedarf dein Passwort zurücksetzen.

18. Was ist zu tun, wenn ein Auszubildender kündigt oder vom Betrieb gekündigt wird?
In der Regel muss nichts weiter unternommen werden. Es wird jedoch empfohlen, den Auszubildenden über den blauen Mülleimer im Bereich „Betriebe & Azubis“ zu entfernen. Dadurch wird der Auszubildende aus der Übersicht des Betriebs ausgeblendet. Der Auszubildende bleibt weiterhin im System gespeichert, sodass bei Bedarf jederzeit auf die hinterlegten Daten zugegriffen werden kann. Die Verknüpfung zum Betrieb wird jedoch aufgehoben.

19. Kann ich den Azubi-Code auf einen neuen Azubi übertragen?
Azubi-Codes sind einmalig gültig, nicht auf andere Auszubildende übertragbar.
20. Warum erscheint die Fehlermeldung „Ungültiger Code“?
Die Fehlermeldung kann auftreten, wenn ein Code mehrmals eingegeben wird. Bei der Registrierung darf der Code nicht als Passwort verwendet werden. Stattdessen muss ein vom Auszubildenden selbst gewähltes Passwort eingegeben werden.
21. Können Lehrkräfte das Berichtsheft digital abzeichnen?
Ja, Lehrkräfte können das Berichtsheft digital abzeichnen, müssen sich dafür jedoch als Lehrer registrieren. Der Auszubildende kann im Profil im Feld „Lehrer“ die E-Mail-Adresse des Lehrers eintragen.
Hinweis: Lehrkräfte können nur die Einträge der Berufsschule abzeichnen. In der Regel reicht es jedoch aus, wenn der Betrieb die Berichte unterschreibt.
22. Was kann ich tun, wenn mein Auszubildender im Betrieb nicht angezeigt wird?
Mögliche Gründe:
1. Azubi-Code wurde noch nicht eingegeben: Der Auszubildende muss zuerst seinen Azubi-Code eingeben. Erst danach wird er mit dem Betrieb verknüpft und in der Übersicht angezeigt.
2. Falscher Account: Der Auszubildende könnte sich mit einer zweiten E-Mail-Adresse registriert haben und schreibt im Account, der nicht mit dem Betrieb verknüpft ist.
23. Wie gehe ich vor, wenn ein Auszubildender seine Ausbildung abgeschlossen hat und nicht mehr in der Übersicht erscheinen soll?
In der Regel muss nichts weiter unternommen werden. Es wird jedoch empfohlen, den Auszubildenden über den blauen Mülleimer im Bereich „Betriebe & Azubis“ zu entfernen. Dadurch wird der Auszubildende aus der Übersicht des Betriebs ausgeblendet.

Der Auszubildende bleibt weiterhin im System gespeichert, sodass bei Bedarf jederzeit auf die hinterlegten Daten zugegriffen werden kann. Die Verknüpfung zum Betrieb wird jedoch aufgehoben.
Wenn wir Ihnen mit unseren FAQ nicht weiterhelfen konnten, wenden Sie sich gerne an unseren Kundensupport!
Kontakt

Sabine Schönemann
E-Mail: sabine.schoenemann@metallhandwerk.de
Telefon: 0201 89619-26

Ilka Dust
E-Mail: ilka.dust@metallhandwerk.de
Telefon: 0201 89619-25
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